Arbeitssicherheitsschuhe

Arbeitssicherheitsschuhe 

 Der Arbeitssicher­heitss­chuh gehört heutzu­tage in vie­len beru­flichen Branchen zur per­sön­lichen Schutzaus­rüs­tung. Allerd­ings ist das Fuß­bett nicht auf jeden Fuß­typ mit seinen möglichen Beschw­er­den indi­vidu­ell zugeschnitten.

Die Neuregelung der DGUV 112–191 schreibt vor, dass orthopädis­che Ein­la­gen nur in bau­mustergeprüfte Arbeitss­chuhe ein­gelegt wer­den dürfen.

Daher ist die bish­erige Vorge­hensweise, pri­vate Ein­la­gen in Arbeitssicher­heitss­chuhen zu tra­gen nicht mehr zulässig.

Mit der Neuregelung soll sichergestellt wer­den, dass fest­gelegte und geprüfte Eigen­schaften der Arbeitss­chuhe wie Anti­s­ta­tik und Resthöhe der Zehen­schutzkappe erhal­ten bleiben.

Hier kön­nen wir mit speziell entwick­el­ten Ein­la­gen für Arbeitss­chuhe nach DGUV-Regel 112–191 * helfen!

Orthopädis­che Ein­la­gen für Arbeitssicher­heitss­chuhe erfordern spezielle Rah­menbe­din­gun­gen. Die Ein­la­gen müssen anti­s­ta­tisch wirken und antibak­teriell sein. Die von uns ver­wen­de­ten Ein­la­gen erfüllen diese Anforderungen.

Außer­dem bieten wir Ihnen für die Ein­la­gen­ver­sorgung zer­ti­fizierte semi. orthopädis­che Arbeitssicheitss­chuhe an.

* DGUV 112–191 = Beruf­sgenossen­schaftliche Regel für die Benutzung von Fuß- und Beinschutz

Wie kann ich Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe beantragen?

Arbeitssicher­heitss­chuhe, Ein­la­gen und/-oder Schuhzurich­tun­gen
(Bau­mustergeprüft nach DGUV 112–191)

Diese wer­den von dem Kos­ten­träger in den meis­ten Fällen kom­plett getragen,

Ihrem Arbeit­ge­ber entste­hen nur die Kosten des Arbeit­ge­ber­an­teils. Wenn eine Ver­sorgung durch Nestler Orthopädie GmbH erfol­gt und die Arbeitss­chuhe über uns bezo­gen wer­den, beste­ht die Möglichkeit auch die Kosten der Arbeitssicher­heitss­chuhe bei der Renten­ver­sicherung einzure­ichen, hier fällt nach Kostenübernahme

i.d.R nur der übliche Arbeit­ge­ber­an­teil an.

Im Bespiel beim Kos­ten­träger Deutsche Renten­ver­sicherung benöti­gen Sie:

Angaben zu ihrer Beschäf­ti­gung und Grün­den der Beantragung

  • G0130 (Antrag auf Leistung)
  • G0133 (Kostenüber­nahme für Hilfsmittel)

Notwendigkeits­bescheini­gung 

  • G0134 (Notwendigkeits­bescheini­gung des Arbeitgebers

Ärztlich­er Befundbericht

  • For­mu­lar 57028 (Ärztlich­er Befundbericht)

 

Nach­fol­gen find­en Sie den Down­load zu den Anträ­gen ver­schieden­er Kostenträger.

Arbeitssicherheitsschuhe
Deutsche Rentenversicherung

Antrag für Erstliefer­ung
von Ein­la­gen für Arbeitsschuhe

Deutsche Rentenversicherung

Antrag für Nach­liefer­ung
von Ein­la­gen für Arbeitsschuhe

Bundesagentur für Arbeit

Antrag bei Erst- oder Nach­liefer­ung
von Ein­la­gen für Arbeitsschuhe

Landeswohlfahrts Verband

Antrag für Erst- oder Nach­liefer­ung
von Ein­la­gen für Arbeitsschuhe